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ZUCHTHUNDE / ZUCHTZULASSUNG
Zuchtzulassung beim „Osteuropäischer Schäferhund (OES)"
 
Zuchthunde/ Zuchtzulassung
Wir züchten Hunde der Rasse „Osteuropäischer Schäferhund (OES)"nach den strengen Kriterien des UCI-IHU e.V.
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Zucht für alle Rüden und Hündinnen: Die Formulare für die HD und ED Prüfung/Auswertung müssen vollständig und deutlich lesbar ausgefüllt und vom Tierarzt bestätigt werden. Insbesondere muss die Chip-/ Tätowiernummer eingetragen, durch den Tierarzt bestätigt werden und der in der Ahnentafel eingetragenen Nummer Übereinstimmen. Das Röntgenbild muss mit vollständigen Namen des Hundes (Name von Vegas Imperium), Chip-/ Tätowiernummer und Datum der Röntgenaufnahme einbelichtet werden. Sollte der Hund bei der HD und ED Prüfung kein Chip-/ Tätowiernummer besitzen muss der Tierarzt einen Chip einsetzen um eine Fälschungssicherheit zu gewährleisten.

(1) Allgemeines
Die Chip-/ Tätowiernummer des
Hundes muss mit der auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/ Tätowiernummer übereinstimmen.

Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern können nicht zur Zucht eingesetzt werden.

(2) Hüftgelenksdysplasie (HD)
Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten
(HD-A) ”frei”
(HD-B) ”Grenzfall
Hunde mit leicht, mittlerer und schwerer HD (  HD-C, HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen.
Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelenke darf erst nach Vollendung des 15 Lebensmonates des betreffenden Hundes angefertigt werden. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chip-/ Tätowiernummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Ist der Hund nicht identifizierbar, muss der Röntgentierarzt vor dem Röntgen einen Chip setzen.
 
(3) Ellenbogendysplasie (ED)

Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED-Gutachten
ED frei
ED Grenzfall

Hunde mit ED Grad II  und ED Grad III  sind generell von der Zucht ausgeschlossen
Hunde mit ED Grad I (leicht) dürfen nur mit einem Hund gepaart werden, der ED frei ist  hat.
Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellenbogengelenke dürfen erst nach Vollendung des 15. Lebensmonates des betreffenden Hundes angefertigt werden. Das Verfahren entspricht dem der HD Untersuchung.
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