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KAUVFERTRAG/SCHUTZFERTRAG

              KAUFVERTRAG / SCHUTZVERTRAG       

          VERKÄUFER  /  ZÜCHTER________________________________________________________

         ANSCHRIFT:_____________________________________________________________________

         KÄUFER:________________________________________________________________________
        ANSCHRIFT:_____________________________________________________________________

       PERSONALAUSWEIS NR:_________________________________________________________ 
       TELEFON:_______________________________________________________________________

                                                             ELTERN DES WELPEN

     MUTER:_________________________________________________________________________

     VATER:__________________________________________________________________________

      NAME DES WELPEN:______________________________________________________________

     GEB.DATUM:_______________CHIP-NR:______________________________________________

     GESCHLECHT:       RÜDE  (     )        WEIBCHEN (    )

      RASSE: OSTEUROPÄISCHER SCHÄFERHUND.

     FARBE:__________________________________________________________________________

     KAUFPREIS: (             )EUR

    ANZAHLUNG: (             )EUR

     PAPIERE  DES  WELPEN  ERHALTEN:  (      )

     PAPIERE  DES  WELPEN  WERDEN  NACHGEREICHT:  (     )

     BESONDERE   VEREINBARUNGEN

     ABWEICHUNGEN  VON  DEN  ALLGEMEINEN  VERTRAGSBEDINGUNGEN

      DER KÄUFER ERKLÄRT, DASS ER DEN HUND ALS

       FAMILIEN (     )

      FAMILIEN, AUSSTELUNGEN  (     )

      FAMILIEN, AUSSTELUNGEN, ZUCHT ( wenn  Punkt 6. a,b bestanden ist )  (     )

    Dieser Kaufvertrag beruft sich auf das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz 

      § 1-§ 2( Stand: 29.03.2017. )

    Punkt:  1. Übergabe:

    a) Die Übergabe des Hundewelpen findet am Wohnort des Züchters statt. Bei Abgabe ist der Welpe

       entwurmt, Parasiten frei und hat seine Impfung mit einem aktuellen Impfausweis erhalten.

     b) Der Käufer bescheinigt, den Welpen begutachtet zu haben. Er  verzichtet darauf Ansprüche

     geltend zu machen, die sich auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder     

     Krankheiten (erworben wie Erb-gebundene) begründen.

c) Der Verkäufer versichert, dass die Welpen bei Abgabe mindestens eine SHLP- 

Grundimmunisierung erhalten haben. Der Impfpass wird dem Käufer bei der

Übergabe desWelpen ausgehändigt.

Ist die Nachimpfung noch nicht beim Züchter erfolgt, trägt der Käufer die Verantwortung 

dafür, dass die erforderliche Nachimpfung spätesten 4 Wochen nach der ersten

Impfung vorgenommen wird.

d) Der Welpe bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

      Punkt:  2. Besuchsrecht des Verkäufers, Rücktrittsgründe.

      a)  Der Züchter ist berechtigt, den oben bezeichneten Hundewelpen nach Übergabe an den Käufer

     nach Absprache zu besuchen und sich über seine ordnungsgemäße Unterbringung,

       Versorgung und die Vertragsgemäße Verwendung zu vergewissern. ( s.§ 2 Tierschutzgesetz. )

b)  Der Züchter kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages und die sofortige Herausgabe des 

Hundewelpen verlangen, wenn:

    1. die Haltung des Welpen nicht artgerecht ist
    2. der Welpe sich in einem schlechten Pflegezustand befinden

     c)   Die Höhe des vom Züchter zu zahlenden Rückkaufpreises beträgt 50% des Kaufpreises

      Punkt: 3.  Rückkaufrecht des Züchters. 

     a)   Sollte der Käufer vor Übernahme des Hundewelpen vom Kaufvertrag zurücktreten wollen,

       so behält der Züchter die Anzahlung der Hundewelpen.

     b)   Der Besitzer verpflichtet sich vor dem Verkauf des Hundes eine schriftliche Erlaubnis im Zwinger

        „Von Vegas Imperium“ einzuholen. Ohne diese ist die Weitergabe des Hundes nicht

      möglich. Unterlässt der Verkäufer dies, so vereinbaren die.....3500 Euro.

      Punkt:  4. Haftung zur künftigen Entwicklung.

a)  Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Hundewelpen um

ein Lebewesen handelt, welches gerade in der Wachstumsphase ständigen Veränderungen 

unterworfen ist. Auch Erziehung und Haltung wirken  sich ganz wesentlich auf den Zustand

und das Befinden / Entwicklung des Welpen aus.

     a-1) Der Käufer verpflichtet sich bis zur Vollendung des 18. Lebensmonat einmal im Monat Bilder

       vom Welpen dem Züchter zu schicken, damit dieser die Entwicklung des

     Welpen mit verfolgen kann.

     b)  Der Züchter gewährleistet die Richtigkeit der Stammbaumeintragungen und die Reinrassigkeit

         des Hundewelpen. Um den Stammbaum zu erhalten, ist es erforderlich mit dem Welpen

      in der Zeit von  3 bis 24 Monaten an den Ausstellungen teil zu nehmen.

c)  Nach Abgabe des Hundewelpen an den Käufer entfällt  jegliche Haftung des Verkäufers

von   Schäden, die der Welpe verursacht.

d)  Der Verkäufer kann  keine Gewähr für künftige Größe und Beschaffenheit des Hundewelpen:

z.B. Innere – und  Sinnesorgane,( Fehlen eines Hodens ,eines Zahns, Ohrfehlstellung )

und derzeit noch nicht erkennbare Erbkrankheiten etc. übernehmen/haften. 

e)   Beim Verlust des Hundes durch den Tod, ist der Käufer/Besitzer verpflichtet, dem (Besitzer

      von Vegas Imperium Herr Nikolai Schreiber oder dem Züchter/Verkäufer) diesen 

        umgehend zu melden. Des weiteren ist der Käufer/Besitzer verpflichtet den Tot des Hundes mit einer  

              ( Ärtzlichen Becheinigung ,Einächerungsurkunde)in schriftlicher Form innerhalb 

             14Tage  beim Züchter/Verkäufer nach zuweisen.

      Punkt:  5. Artgerechte Haltung.

     a)  Der Käufer verpflichtet sich den Hundewelpen Art—und Verhaltens gerecht zu halten und das

           Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten.

     Punkt:  6. Abweichungen vom vertraglichen Verwendungszweck.

     a)  Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen mit dem Hund zu züchten, so ist das mit dem  

       (Herr Nikolai Schreiber) schriftlich abzuklären.

      b)   Der Käufer, der zukünftig züchten möchte ,verpflichtet sich den Hund zwischen dem 15 und 18

      Lebensmonat, auf  HD – ED,  Collie Eye Anomalle (CEA),  Paket Schäferhund und

      Wolfhund ,   Premium SNP DNA-Profil ( ISAG 2020 )  untersuchen zu lassen. Diese Tests werden

           für die Bewertung der Zuchttauglichkeit benötig.

       Die Genehmigung wird  allerdings dann verweigert werden, wenn der Verein/Hunderichter das

            Tier nicht für züchttauglich hält, weil es dem Rassenstandart 

       nicht entspricht oder genetische Defekte aufweist. 

      c)  Vor dem Verkauf der Welpen verpflichtet sich der Züchter jeden Welpen zu impfen, zu chippen,

            und zu entwurmen.

      Jeder Welpe ist auch nur mit EU-Heimtierausweis und Ahnentafel zu verkaufen.

     d)  Wir der Hund dennoch Abrede widrig zu Zuchtzwecken eingesetzt, wird eine Vertragsstrafe in 

       der Höhe von  8.000, EUR  bis 25.000 EUR fällig ( s. § 18, Abs. 4 TierSchG. ). Die  Vertragsstrafe

            soll im Wesentlichen dazu dienen, die Qualität der Rasse Osteuropäischer

      Schäferhund selbst zu schützen.

     e)  Beide Vertragspartner bestätigen je eine Vertragsanfertigung  erhalten zu haben. Durch die 

           Unterschrift des Käufers und Verkäufers  ist die Zahlung/Auszahlung als quittiert

      anzuerkennen und Vertrag als geltend anerkannt.

Punkt: 7. Gerichtsstandvereinbarung.

Der Käufer akzeptiert den Gerichtsstand des Amtsgerichts  __________________________

Alle Rechtsangelegenheiten müssen dort geklärt werden.

 

Ich                                                                          habe den Vertrag gelesen und bin mit allen

 Punkten Einverstanten.

 

Unterschrift                   ______________________

 

 

 

Unterschrift  Käufer.                                                              Unterschrift Verkäufer.

 

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