KAUFVERTRAG / SCHUTZVERTRAG
VERKÄUFER / ZÜCHTER________________________________________________________
ANSCHRIFT:_____________________________________________________________________
KÄUFER:________________________________________________________________________
ANSCHRIFT:_____________________________________________________________________
PERSONALAUSWEIS NR:_________________________________________________________
TELEFON:_______________________________________________________________________
ELTERN DES WELPEN
MUTER:_________________________________________________________________________
VATER:__________________________________________________________________________
NAME DES WELPEN:______________________________________________________________
GEB.DATUM:_______________CHIP-NR:______________________________________________
GESCHLECHT: RÜDE ( ) WEIBCHEN ( )
RASSE: OSTEUROPÄISCHER SCHÄFERHUND.
FARBE:__________________________________________________________________________
KAUFPREIS: ( )EUR
ANZAHLUNG: ( )EUR
PAPIERE DES WELPEN ERHALTEN: ( )
PAPIERE DES WELPEN WERDEN NACHGEREICHT: ( )
BESONDERE VEREINBARUNGEN
ABWEICHUNGEN VON DEN ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
DER KÄUFER ERKLÄRT, DASS ER DEN HUND ALS
FAMILIEN ( )
FAMILIEN, AUSSTELUNGEN ( )
FAMILIEN, AUSSTELUNGEN, ZUCHT ( wenn Punkt 6. a,b bestanden ist ) ( )
Dieser Kaufvertrag beruft sich auf das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz
§ 1-§ 2( Stand: 29.03.2017. )
Punkt: 1. Übergabe:
a) Die Übergabe des Hundewelpen findet am Wohnort des Züchters statt. Bei Abgabe ist der Welpe
entwurmt, Parasiten frei und hat seine Impfung mit einem aktuellen Impfausweis erhalten.
b) Der Käufer bescheinigt, den Welpen begutachtet zu haben. Er verzichtet darauf Ansprüche
geltend zu machen, die sich auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder
Krankheiten (erworben wie Erb-gebundene) begründen.
c) Der Verkäufer versichert, dass die Welpen bei Abgabe mindestens eine SHLP-
Grundimmunisierung erhalten haben. Der Impfpass wird dem Käufer bei der
Übergabe desWelpen ausgehändigt.
Ist die Nachimpfung noch nicht beim Züchter erfolgt, trägt der Käufer die Verantwortung
dafür, dass die erforderliche Nachimpfung spätesten 4 Wochen nach der ersten
Impfung vorgenommen wird.
d) Der Welpe bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Punkt: 2. Besuchsrecht des Verkäufers, Rücktrittsgründe.
a) Der Züchter ist berechtigt, den oben bezeichneten Hundewelpen nach Übergabe an den Käufer
nach Absprache zu besuchen und sich über seine ordnungsgemäße Unterbringung,
Versorgung und die Vertragsgemäße Verwendung zu vergewissern. ( s.§ 2 Tierschutzgesetz. )
b) Der Züchter kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages und die sofortige Herausgabe des
Hundewelpen verlangen, wenn:
-
- die Haltung des Welpen nicht artgerecht ist
- der Welpe sich in einem schlechten Pflegezustand befinden
c) Die Höhe des vom Züchter zu zahlenden Rückkaufpreises beträgt 50% des Kaufpreises
Punkt: 3. Rückkaufrecht des Züchters.
a) Sollte der Käufer vor Übernahme des Hundewelpen vom Kaufvertrag zurücktreten wollen,
so behält der Züchter die Anzahlung der Hundewelpen.
b) Der Besitzer verpflichtet sich vor dem Verkauf des Hundes eine schriftliche Erlaubnis im Zwinger
„Von Vegas Imperium“ einzuholen. Ohne diese ist die Weitergabe des Hundes nicht
möglich. Unterlässt der Verkäufer dies, so vereinbaren die.....3500 Euro.
Punkt: 4. Haftung zur künftigen Entwicklung.
a) Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Hundewelpen um
ein Lebewesen handelt, welches gerade in der Wachstumsphase ständigen Veränderungen
unterworfen ist. Auch Erziehung und Haltung wirken sich ganz wesentlich auf den Zustand
und das Befinden / Entwicklung des Welpen aus.
a-1) Der Käufer verpflichtet sich bis zur Vollendung des 18. Lebensmonat einmal im Monat Bilder
vom Welpen dem Züchter zu schicken, damit dieser die Entwicklung des
Welpen mit verfolgen kann.
b) Der Züchter gewährleistet die Richtigkeit der Stammbaumeintragungen und die Reinrassigkeit
des Hundewelpen. Um den Stammbaum zu erhalten, ist es erforderlich mit dem Welpen
in der Zeit von 3 bis 24 Monaten an den Ausstellungen teil zu nehmen.
c) Nach Abgabe des Hundewelpen an den Käufer entfällt jegliche Haftung des Verkäufers
von Schäden, die der Welpe verursacht.
d) Der Verkäufer kann keine Gewähr für künftige Größe und Beschaffenheit des Hundewelpen:
z.B. Innere – und Sinnesorgane,( Fehlen eines Hodens ,eines Zahns, Ohrfehlstellung )
und derzeit noch nicht erkennbare Erbkrankheiten etc. übernehmen/haften.
e) Beim Verlust des Hundes durch den Tod, ist der Käufer/Besitzer verpflichtet, dem (Besitzer
von Vegas Imperium Herr Nikolai Schreiber oder dem Züchter/Verkäufer) diesen
umgehend zu melden. Des weiteren ist der Käufer/Besitzer verpflichtet den Tot des Hundes mit einer
( Ärtzlichen Becheinigung ,Einächerungsurkunde)in schriftlicher Form innerhalb
14Tage beim Züchter/Verkäufer nach zuweisen.
Punkt: 5. Artgerechte Haltung.
a) Der Käufer verpflichtet sich den Hundewelpen Art—und Verhaltens gerecht zu halten und das
Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Punkt: 6. Abweichungen vom vertraglichen Verwendungszweck.
a) Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen mit dem Hund zu züchten, so ist das mit dem
(Herr Nikolai Schreiber) schriftlich abzuklären.
b) Der Käufer, der zukünftig züchten möchte ,verpflichtet sich den Hund zwischen dem 15 und 18
Lebensmonat, auf HD – ED, Collie Eye Anomalle (CEA), Paket Schäferhund und
Wolfhund , Premium SNP DNA-Profil ( ISAG 2020 ) untersuchen zu lassen. Diese Tests werden
für die Bewertung der Zuchttauglichkeit benötig.
Die Genehmigung wird allerdings dann verweigert werden, wenn der Verein/Hunderichter das
Tier nicht für züchttauglich hält, weil es dem Rassenstandart
nicht entspricht oder genetische Defekte aufweist.
c) Vor dem Verkauf der Welpen verpflichtet sich der Züchter jeden Welpen zu impfen, zu chippen,
und zu entwurmen.
Jeder Welpe ist auch nur mit EU-Heimtierausweis und Ahnentafel zu verkaufen.
d) Wir der Hund dennoch Abrede widrig zu Zuchtzwecken eingesetzt, wird eine Vertragsstrafe in
der Höhe von 8.000, EUR bis 25.000 EUR fällig ( s. § 18, Abs. 4 TierSchG. ). Die Vertragsstrafe
soll im Wesentlichen dazu dienen, die Qualität der Rasse Osteuropäischer
Schäferhund selbst zu schützen.
e) Beide Vertragspartner bestätigen je eine Vertragsanfertigung erhalten zu haben. Durch die
Unterschrift des Käufers und Verkäufers ist die Zahlung/Auszahlung als quittiert
anzuerkennen und Vertrag als geltend anerkannt.
Punkt: 7. Gerichtsstandvereinbarung.
Der Käufer akzeptiert den Gerichtsstand des Amtsgerichts __________________________
Alle Rechtsangelegenheiten müssen dort geklärt werden.
Ich habe den Vertrag gelesen und bin mit allen
Punkten Einverstanten.
Unterschrift ______________________
Unterschrift Käufer. Unterschrift Verkäufer.